- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Durchführung von Beschlüssen der Wohneigentümer
- Allgemeine Betreuung der Wohneigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
- Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
- Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge (mit Information an den Verwaltungsbeirat)
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
- Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung nach den Grundsätzen der Einnahmen/Ausgaben-Buchhaltung
- Rechnungswesen
- Wirtschaftsplan und Einziehung von Hausgeldern
- Jahresabrechnung und Rechnungslegung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
- Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen) im Gemeinschaftseigentum (GE)
- Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen im Gemeinschaftseigentum gegen den Veräußerer und Leistende
- sonstige technische Verwaltungsleistungen